Patientenverfügung, Testament und Vollmacht
Drei Dokumente, drei verschiedene Aufgaben: Die Patientenverfügung regelt Ihre medizinische Behandlung, das Testament Ihren Nachlass und die Vollmacht legt fest, wer für Sie handeln darf. Hier erfahren Sie, wofür Sie welches Dokument brauchen und worauf Sie bei der Form achten müssen.
Die drei Dokumente im Überblick
Patientenverfügung
Legt fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können, etwa nach einem schweren Unfall oder bei fortgeschrittener Demenz.
Testament
Bestimmt, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erhält und wie es verteilt wird. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge.
Vollmacht für Angehörige
Gibt einer Vertrauensperson das Recht, in Ihrem Namen zu handeln, bei Bedarf auch über Ihren Tod hinaus, zum Beispiel bei Bank, Wohnung, Verträgen und Bestattung.
Vergleich auf einen Blick
| Patientenverfügung | Testament | Vollmacht | |
|---|---|---|---|
| Wofür? | Medizinische Behandlung | Verteilung des Nachlasses | Vertretung in Alltags-, Geld- und Behördenfragen |
| Wann wirksam? | Wenn Sie nicht mehr entscheiden können | Nach Ihrem Tod | Ab sofort oder ab dem Tod, je nach Festlegung |
| Form | Schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift | Komplett handschriftlich oder notariell | Schriftlich mit Unterschrift, in bestimmten Fällen beglaubigt |
| Notar nötig? | Nein | Nein, bei komplexen Verhältnissen aber ratsam | Nur bei Grundstücken, Handelsregister und ähnlichem |
| Wer braucht sie? | Ärzte, Pflegende, Vertrauensperson | Nachlassgericht, Erben, Bank | Bank, Behörden, Vertragspartner |
Patientenverfügung
- Wer kann sie erstellen? Jede volljährige Person, die einwilligungsfähig ist.
- Form: Schriftlich und eigenhändig unterschrieben. Ein Computerausdruck ist erlaubt, die Unterschrift muss aber von Ihnen stammen. Ein Notar ist nicht erforderlich.
- Inhalt: Je konkreter Situationen und Maßnahmen beschrieben sind, desto verbindlicher ist die Verfügung. Allgemeine Sätze wie „Ich will keine Schläuche“ reichen oft nicht aus.
- Widerruf: Sie können sie jederzeit formlos ändern oder widerrufen, auch mündlich.
- Aktualisieren: Prüfen Sie sie in regelmäßigen Abständen und bestätigen Sie mit Datum und Unterschrift, dass sie weiter gilt.
- Aufbewahrung: Eine Kopie gehört zur Vertrauensperson und zum Hausarzt. Eine Hinweiskarte im Portemonnaie zeigt, wo das Original liegt.
- Ohne Patientenverfügung entscheiden Ärzte gemeinsam mit Ihrem Betreuer oder Bevollmächtigten nach Ihrem mutmaßlichen Willen.
Testament
- Eigenhändiges Testament: Muss vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben sein. Ort und Datum sollten ergänzt werden. Ein Ausdruck oder Computertext ist ungültig.
- Notarielles Testament: Wird vom Notar beurkundet. Das kostet Gebühren, bringt aber Rechtssicherheit und erspart den Erben oft den Erbschein.
- Alter: Ein eigenhändiges Testament können Sie ab 18 Jahren errichten. Ab 16 Jahren geht es nur beim Notar.
- Gemeinschaftliches Testament: Ist nur Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern möglich. Einer schreibt den Text von Hand, beide unterschreiben.
- Pflichtteil: Nahe Angehörige wie Kinder und Ehepartner, die nicht Erben werden, haben in der Regel Anspruch auf einen Pflichtteil in Geld.
- Aufbewahrung: Sicher ist die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht. Dort wird das Testament auch im Zentralen Testamentsregister vermerkt, so dass es im Todesfall gefunden wird.
- Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Sie richtet sich nach Verwandtschaft und Ehestand und passt nicht für jede Familie.
Vollmacht für Angehörige
- Über den Tod hinaus: Eine Vollmacht endet nicht automatisch mit dem Tod, wenn sie entsprechend formuliert ist. So kann Ihre Vertrauensperson sofort handeln, ohne auf den Erbschein zu warten.
- Ab sofort oder erst ab dem Tod: Eine Vollmacht „ab sofort“ gilt schon zu Lebzeiten. Gilt sie erst ab dem Tod, kann niemand sie vorher nutzen, im Alltag ist der Nachweis aber umständlicher.
- Keine Erbeinsetzung: Die Vollmacht regelt nur, wer handeln darf, nicht wer erbt. Dafür brauchen Sie ein Testament. Die Erben können die Vollmacht widerrufen.
- Bank und Behörden: Viele Banken verlangen eigene Vollmachtsformulare. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach.
- Grundstücke: Für Geschäfte mit Immobilien muss die Unterschrift notariell beglaubigt oder die Vollmacht beurkundet sein.
- Wem vertrauen? Eine Vollmacht ist sehr weitreichend. Wählen Sie eine Person, der Sie voll vertrauen, und besprechen Sie vorher, wie sie handeln soll.
- Ehegatten: Seit 2023 dürfen Ehepartner sich in Gesundheitsfragen für eine begrenzte Zeit gegenseitig vertreten. Das ersetzt keine umfassende Vollmacht.
- Vorsorgeregister: Vorsorgevollmachten können im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.
Reihenfolge: So gehen Sie vor
- 1Vertrauenspersonen wählen: Überlegen Sie, wer Ihre Wünsche kennt und durchsetzen soll, und sprechen Sie mit diesen Personen.
- 2Patientenverfügung und Vollmacht erstellen: Beide ergänzen sich. Die bevollmächtigte Person setzt Ihren Willen gegenüber den Ärzten durch.
- 3Testament verfassen: Bei einfachen Verhältnissen reicht ein handschriftliches Testament, bei Immobilien, Patchwork-Familien oder Unternehmen ist eine Beratung sinnvoll.
- 4Aufbewahren und informieren: Sorgen Sie dafür, dass die richtigen Personen die Dokumente im Ernstfall finden.
- 5Regelmäßig prüfen: Bei neuen Lebensumständen wie Heirat, Scheidung, Geburt oder Erkrankung die Dokumente anpassen.
Häufige Fehler
Testament am Computer geschrieben
Ein ausgedrucktes Testament ist ungültig, selbst wenn es unterschrieben ist. Es muss ganz von Hand geschrieben werden.
Zu allgemeine Formulierungen
In der Patientenverfügung sollten konkrete Situationen und Behandlungen genannt werden, sonst können Ärzte sie nur schwer anwenden.
Dokumente liegen im Safe oder sind nicht auffindbar
Wenn niemand weiß, wo sie sind, nützen sie im Ernstfall nichts. Informieren Sie Ihre Vertrauensperson.
Nie aktualisiert
Lebensumstände und Wünsche ändern sich. Veraltete Dokumente können zu Streit oder ungewollten Folgen führen.
Hilfe beim Erstellen
Mit dem Modul SK Patientenverfügung auf dieser Seite können Sie alle drei Dokumente Schritt für Schritt vorbereiten. Das Testament entsteht dabei als Abschreibvorlage, die Sie von Hand abschreiben müssen.