Gericht stoppt vorerst Hochstufung der AfD
Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen und entsprechend zu behandeln. Für die AfD ist die Entscheidung ein wichtiger juristischer Erfolg. Das Hauptsacheverfahren ist allerdings noch nicht entschieden.
Gericht stoppt die Hochstufung
Der Streit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz geht in eine neue Runde. Das Verwaltungsgericht Köln entschied am 26. Februar 2026 im Eilverfahren, dass das Bundesamt die AfD bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in erster Instanz nicht als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einstufen, beobachten, behandeln, prüfen oder führen darf.
Auch eine öffentliche Bekanntgabe dieser Einstufung muss das Bundesamt vorerst unterlassen. Die Entscheidung betrifft damit ausdrücklich die vorläufige Rechtslage. Über die endgültige Rechtmäßigkeit der Hochstufung ist noch nicht entschieden.
Ein Erfolg für die AfD, aber kein endgültiges Urteil
Für die AfD bedeutet der Beschluss einen deutlichen Etappenerfolg. Das Gericht stellte jedoch nicht fest, dass innerhalb der Partei keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen existieren. Vielmehr ging es um die Frage, ob die vorgelegten Erkenntnisse im Eilverfahren ausreichen, um eine extremistische Prägung der Gesamtpartei zu begründen.
Nach der im vorliegenden Beitrag wiedergegebenen Einschätzung des Gerichts gibt es innerhalb der AfD durchaus politische Forderungen und Positionen, die nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vereinbar sein könnten. Für die Einstufung der gesamten Partei müsse jedoch eine entsprechende Gesamtprägung nachgewiesen werden.
Kritik an den Belegen des Verfassungsschutzes
Ein zentraler Punkt der gerichtlichen Entscheidung betrifft die Beweislage. Nach den Angaben aus dem vorliegenden Beitrag stützte sich das Bundesamt in wesentlichen Teilen auf öffentlich zugängliche Quellen. Das Gericht sah darin im Eilverfahren keine ausreichende Grundlage, um die Einstufung der Gesamtpartei abschließend zu tragen.
Gleichzeitig bleibt offen, ob das Bundesamt im weiteren Hauptsacheverfahren zusätzliche Erkenntnisse vorlegen kann. Nach der gerichtlichen Entscheidung muss deshalb zwischen dem bestehen bleibenden Verdachtsfall und der vorläufig gestoppten Hochstufung unterschieden werden.
Die AfD bleibt Verdachtsfall
Der Beschluss bedeutet nicht, dass der Verfassungsschutz die AfD überhaupt nicht mehr beobachten darf. Die Partei bleibt nach der bisherigen gerichtlichen Rechtsprechung als Verdachtsfall eingestuft. Bereits 2022 hatte das Verwaltungsgericht Köln die Einstufung der AfD als Verdachtsfall bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte diese Entscheidung 2024.
Der Unterschied liegt vor allem in der rechtlichen Schwelle. Die Einstufung als Verdachtsfall erlaubt dem Verfassungsschutz weiterhin eine Beobachtung unter den dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen. Die weitergehende Einstufung als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ darf aufgrund des aktuellen Eilbeschlusses vorerst nicht angewandt werden.
Was bedeutet das für den Verfassungsschutz?
Für das Bundesamt ist die Entscheidung eine juristische Niederlage im aktuellen Eilverfahren. Das Gericht hat die von der Behörde vorgenommene Hochstufung vorläufig gestoppt. Die endgültige Bewertung steht jedoch noch aus.
Damit liegt der Schwerpunkt nun auf dem Hauptsacheverfahren. Dort wird umfassender geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die Einstufung der Gesamtpartei tatsächlich vorliegen. Die Eilentscheidung kann dabei wichtige Hinweise geben, ersetzt aber nicht die abschließende Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
Politische Reaktionen
Die Entscheidung löste unterschiedliche Reaktionen aus. Vertreter der AfD werteten den Beschluss als Beleg dafür, dass die Hochstufung der Partei rechtlich nicht ausreichend begründet worden sei. Aus dem politischen Umfeld des Verfassungsschutzes wurde dagegen darauf hingewiesen, dass es sich lediglich um eine vorläufige Entscheidung handelt und das Hauptsacheverfahren noch bevorsteht.
Auch die Frage eines möglichen AfD-Verbots wird im politischen Raum weiterhin diskutiert. Ein Parteiverbot wäre allerdings ein eigenständiges verfassungsrechtliches Verfahren und ist nicht Gegenstand der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln.
Das Hauptsacheverfahren entscheidet
Der aktuelle Beschluss ist deshalb vor allem als juristischer Etappenschritt zu verstehen. Das Gericht hat die Hochstufung der AfD vorläufig gestoppt, zugleich aber nicht festgestellt, dass sämtliche Vorwürfe gegen einzelne Parteimitglieder oder Strömungen unbegründet wären.
Entscheidend wird nun sein, welche weiteren Erkenntnisse im Hauptsacheverfahren vorgelegt und wie diese vom Gericht bewertet werden. Bis dahin gilt die AfD weiterhin als Verdachtsfall des Verfassungsschutzes.
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