Gericht stoppt vorerst Hochstufung der AfD
Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorerst untersagt, die AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ einzustufen und entsprechend zu behandeln. Für die AfD ist die Entscheidung ein wichtiger juristischer Erfolg. Das Hauptsacheverfahren ist allerdings noch nicht entschieden.